Wir kümmern uns um den sicheren Anschluss Ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI). Extra hierfür haben wir das medatixx-TI-Bundle zusammengestellt. Es beinhaltet alle notwendigen Basis-Komponenten inklusive VSDM-Modul (ausgenommen SMC-B und eHBA) sowie TI-Fachdienste (ePA, KIM, eRezept).
Komponenten für den TI-Anschluss Ihrer Praxis
Diese Komponenten benötigen Sie in diesem Fall:
Diese Komponenten können Sie hinzubuchen:
Fachdienste der Telematikinfrastruktur
Elektronische Patientenakte (ePA)
Ab dem 01.01.2021 sind Kostenträger verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anzubieten. Diese wird u. a. Diagnosen, Befunde, Arztbriefe oder Gesundheitsdaten enthalten. Die ePA wird bis 2023 in 3 Stufen mit weiteren Informationsobjekten befüllt und detaillierten Berechtigungsstufen versehen. Die ePA ist das zentrale Element der Telematikinfrastruktur und soll zu mehr Transparenz und Qualität in der Behandlung führen. Für den Patienten ist die ePA freiwillig. Ärzte müssen ab 01.07.2021 technisch in der Lage sein, diese zu befüllen.
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Vertrauliche, rechtsverbindliche Kommunikation zwischen allen Akteuren des Gesundheitswesens. Nachrichten und medizinische Dokumente (z. B. eArztbrief, eAU) werden durch KIM sicher per E-Mail versendet. Die Übermittlung von Arztbriefen via KIM (eArztbrief) wird besser vergütet.
Zudem ist die Übermittlung einer Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an den Kostenträger über KIM ab 01.10.2021 Pflicht.
Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
Für den gesetzlich verpflichtenden Abgleich der auf der Versichertenkarte (eGK) gespeicherten Stammdaten mit dem Kostenträger. Das hierfür notwendige VSDM-Zusatzmodul ist in den Angebotspaketen von medatixx bereits enthalten.
Notfalldatenmanagement (NFDM)
Speicherung notfallrelevanter Daten nach Wunsch des Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte (z. B. Diagnosen, Unverträglichkeiten oder eine bestehende Schwangerschaft). Karten-PIN und qualifizierte elektronische Signatur (QES) gewährleisten einen hohen Sicherheitsstandard. Durch NFDM erhält der Arzt im Notfall einen schnellen Überblick zu den Vorerkrankungen des Patienten.
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit Einwilligung des Patienten werden verordnete Medikamente und therapeutische Maßnahmen (Dosis, wie oft, wie viel) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erfasst. Der Zugriff ist stets durch den Patienten freizugeben. Der eMP stellt eine indikationsgerechte Medikation sicher, Wechselwirkungen werden vermieden und das Risiko von Fehlbehandlungen reduziert.