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Kodierunterstützung – Kodierregeln

Ab dem 01.07.2022 ist der Einsatz der KBV-Kodierrichtlinien für alle Praxen verpflichtend!
Dies gilt für alle Abrechnungsscheine außer BG und Privat.

Mit dem x.isynet Update 22.3 werden Ihnen deshalb entsprechende neue Funktionen zur Verfügung gestellt.
Hierdurch ergeben sich Änderungen bezüglich der ICD-Kodierung und der damit verbundenen Abrechnung.

Als Vorbereitung auf die KBV-Kodierrichtlinien in x.isynet stellen wir Ihnen parallel zu den üblichen Updatebegleitschreiben auch ein kostenloses 30 minütiges Schulungsvideo zur Verfügung:

Das hier eingebettete Video Kodierunterstützung in x.isynet finden Sie alternativ auch unter folgendem Direkt-Link:  Schulungsvideo

Zusätzlich gibt es auch bei der medatixx-Akademie ein kurzes e-Learning-Video: e-Learning Video

Bei Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

Störung eGK 2.1 mit NFC

Auf Grund vermehrter Supportanfragen bzgl. Fehlern beim Einlesen der neuesten Chipkarten der Generation 2.1 mit NFC-Chip möchten wir gemäß Infos von gematik und Ingenico hinweisen, dass dies ein bekanntes allgemeines Problem beim Einlesen der eGKs G 2.1 mit NFC-Chip ist. Sie erkennen diese Karten am rot gekennzeichneten Funksymbol sowie an der Aufschrift G 2.1.

Laut gematik liegt die Ursache in einer elektrostatischen Ladung, die beim Stecken der Karte den Fehler im Gerät auslöst.

Ab KW 17 (25.04.2022) sollen seitens Hersteller Ingenico die Orga Protect Aufsätze verfügbar sein, um die Chipkarten beim Stecken automatisch zu entladen und damit die Störanfälligkeit zu reduzieren. Hierzu werden wir nochmal gesondert informieren.

Bis dahin können wir nur raten neue eGKs G2.1 mit dem entsprechenden NFC Symbol möglichst NICHT mit dem TI-Lesegerät einzulesen. Verwenden Sie dafür falls vorhanden das mobile Lesegerät oder ein älteres Kartenlesegerät.

Falls dennoch eine Karte dieser Generation eingelesen wurde und es zu einer Störung kommt, muss das Lesegerät neugestartet werden und ggf. Praxisausweis (SMC-B) und eHBA erneut freigeschaltet werden um die KIM-Fachanwendungen (eAU, eArztbrief) wieder nutzen zu können.

eGK

ePA & KIM-Client

Start ePA und KIM

Ab dieser Woche stellt i-motion die ePA Lizenz und den KIM-Fachdienst bereit, sodass ab voraussichtlich Mitte Juli die Einrichtung der ePA-Module und KIM-Clients in den Praxisverwaltungsystemen starten kann.

Weitere Informationen zu ePA und KIM haben wir auf unserer Unterseite Telematikinfrastruktur abgebildet.
Nutzen Sie gerne auch die dort verlinkten Kurzvideos für die ersten Informationen zu ePA / KIM zu erhalten.

Da bei der Einrichtung Ihre Wunsch-KIM-E-Mail-Adresse angelegt wird, können Sie sich im Vorfeld Gedanken über die Syntax machen. Nähere Informationen entnehmen Sie folgender Checkliste.

Covid-19-Zertifikate

Die Ausstellung von Zertifikaten in Zusammenhang mit Covid-19 für Geimpfte und Genesene werden niedergelassene Ärzte mit Hilfe ihrer Praxissoftware bewerkstelligen können. medatixx hat das zugehörige Softwaremodul bereits fertiggestellt und die Zulassung beim Bundesministerium für Gesundheit beantragt.

Ab spätestens 12. Juli 2021 sollen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in der Lage sein, Patientinnen und Patienten ein Zertifikat zum Nachweis der Schutzimpfung oder des Status „genesen“ in Zusammenhang mit Covid-19 auszuhändigen. Dies soll in erster Linie durch ein in der Praxissoftware implementiertes Softwaremodul mit nur wenigen Klicks möglich sein, so die Zielsetzung des Bundesministeriums für Gesundheit.

medatixx ist bereit

medatixx hat das Modul zur Erstellung von Impf- und Genesenen-Zertifikaten fertiggestellt. Die Zulassung wurde bereits beantragt. Der Rollout in allen fünf Praxissoftwarelösungen ist für die Kalenderwoche 25 im Rahmen der regulären Quartalsupdates geplant.

Jens Naumann, Geschäftsführung medatixx: „In den letzten Wochen haben wir unseren Fokus stark auf die kurzfristige Fertigstellung dieser Funktionen gelegt, um unseren über 40.000 ärztlichen Anwenderinnen und Anwendern eine Erstellung der Covid-19-Zertifikate für ihre Patientinnen und Patienten direkt aus ihrer Software zu ermöglichen. Jetzt warten wir auf die Zulassung aus Berlin.“

Zunächst wird es möglich sein, zwei verschiedene Zertifikate (Impf-Zertifikat für innerhalb oder außerhalb der Praxis Geimpfte und Genesenen-Zertifikat) komfortabel und mit wenigen Klicks in der jeweiligen Praxissoftwarelösung von medatixx zu erzeugen. Die Stamm- und Impfdaten der Patientin oder des Patienten werden automatisch übernommen. Das Zertifikat wird zusammen mit einem QR-Code ausgedruckt und kann anschließend von der Patientin oder dem Patienten bequem in einer selbstgewählten App auf dem Smartphone abgespeichert werden.

Bereits im Vorfeld des Rollouts können interessierte Ärztinnen und Ärzte die Funktionen des neuen Zertifikatemoduls kennenlernen. Auf der E-Learning-Plattform der medatixx-akademie stehen verschiedene E-Learnings zur Verfügung. Das Angebot ist auf jede Praxissoftware-lösung von medatixx zugeschnitten und wird nach und nach erweitert.

Technische Voraussetzungen

Um ein Covid-19-Zertifikat in der Praxissoftware auszustellen, muss die Arztpraxis an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein und über einen E-Health-Konnektor (PTV 3) sowie den Praxisausweis (SMC-B) verfügen. Damit sind die Authentifizierung der Arztpraxis und die Erstellung des Zertifikats in einer geschützten Umgebung gewährleistet. Die Praxen erhalten das Softwaremodul, den dazugehörigen Service und alle Informationsangebote aufgrund der Kostenübernahme durch das Bundesgesundheitsministerium ohne zusätzliche Kosten.

Die Vergütung für die Ausstellung der Zertifikate ist bereits geregelt; die zugehörigen Abrechnungsziffern 88350 bis 88353 stehen zur Verfügung. Nähere Informationen zur Vergütung stellt die zuständige Kassenärztliche Vereinigung bereit.

Verordnungsmodul

Im vierten Quartal 2020 startet medatixx den Roll-out eines komplett neuen Softwaremoduls für die Verordnung von Arzneimitteln, Medizinprodukten, allgemeinen Hilfsmitteln und Sprechstundenbedarf. Der gesamte Verordnungsprozess wurde von Grund auf neu gedacht und die damit verbundenen Arbeitsschritte übersichtlich und ergonomisch an einer Stelle in der Praxissoftwarelösung x.isynet zusammengefasst. Damit wird der Verordnungsprozess zukunftssicher abgebildet. Das Verordnungsmodul bietet Therapiesicherheit, eine bessere Übersicht und hilft, wertvolle Zeit im Praxisalltag zu sparen.

Zeitersparnis bei Updates

Die im Verordnungsmodul genutzte Arzneimitteldatenbank wird automatisch online im Hintergrund aktualisiert. Mit dem Umstieg auf das neue Verordnungsmodul entfällt damit das manuelle Einspielen des Medikamenteupdates.

Verbesserte Suche

Die neu konzipierte Suche im Verordnungsmodul nutzt phonetische Korrekturvorschläge. Das bedeutet: Wenn zu einer Sucheingabe nichts Passendes gefunden wird, schlägt das Verordnungsmodul einen ähnlich klingenden Begriff vor. Durch Einsatz optimierter Suchalgorithmen werden die Suchergebnisse schnell angezeigt und können nach verschiedenen Kriterien gefiltert werden.

Mehr Übersicht

Das Verordnungsmodul fügt die elementaren Funktionen rund um die Verordnung an einer Stelle zusammen: Patienteninformationen, Verordnungsübersicht, Medikationsplan, Medikamentesuche und Rezeptausstellung. Alle wichtigen Patienteninformationen werden direkt bei der Verordnung auf einen Blick angeboten. Dazu gehören Alter, Geschlecht, Diagnosen des Patienten und vieles mehr.

Damit die Anwender von x.isynet auf das neue Verordnungsmodul updaten können, sind eine Internetverbindung, ein SQL-Server und ein fehlerfrei funktionierender Service-Provider notwendig. Über den Zeitpunkt der Umstellung kann die Arztpraxis selbst entscheiden. Bei easymed muss diese bis 31.12.2020, bei den anderen Praxissoftwarelösungen bis 31.03.2021 erfolgt sein. Beim Umstellungsprozess unterstützt medatixx die Arztpraxen mit einem softwarebasierenden Assistenten. Dieser prüft im Hintergrund, ob ein Umstieg bereits jetzt möglich ist oder ob dieser später erfolgen sollte. Die medatixx-Servicepartner stehen allen Arztpraxen mit Rat und Tat zur Seite.

KIM

Versand eAU via KIM 2021 verpflichtend

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind niedergelassene Ärzte ab Oktober 2021 verpflichtet, eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an den Kostenträger zu übermitteln (§ 341 SGB V). Dies muss zwingend über den TI-Kommunikationsstandard KIM (Kommunikation im Medizinwesen, ehemals KOM-LE) erfolgen. Weiterhin wurde die Vergütung nach EBM für den nichtelektronischen Versand von Arztbriefen um 50 Prozent reduziert. Für den Versand als eArztbrief mittels KV-Connect und später mittels KIM-Dienst erhalten Ärzte bereits jetzt eine wesentlich bessere Vergütung (§ 383 SGB V). Für den Übergang von KV-Connect zu KIM besteht eine Frist von 6 Monaten.

Datenaustausch nach hohem Sicherheitsstandard

KIM innerhalb der TI ermöglicht einen rechtsverbindlichen Datenaustausch durch E-Mail zwischen den behandelnden Ärzten eines Patienten sowie mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen. Der Datentransport erfolgt nach hohen Sicherheitsstandards, das heißt Ende-zu-Ende verschlüsselt und mittels Authentifizierung durch eine elektronische Signatur (QES). Alle KIM-Teilnehmer sind identitätsgeprüft. Der Zugriff auf ein zentrales Adressbuch mit allen an KIM angeschlossenen Partnern des Gesundheitswesens ist möglich.

Damit eine Arztpraxis KIM nutzen kann, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Update des TI-Konnektors zum E-Health-Konnektor (PTV3). Mit diesem Update sind auch die Voraussetzungen zur Nutzung von Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischem Medikationsplan (eMP) geschaffen.
Ein zugelassener KIM-Dienst ist einzusetzen (I-Motion KIM-Dienst).
Die KIM-Funktionen müssen in der Praxissoftware umgesetzt sein.
Ein elektronischer Heilberufsausweis Generation 2 (eHBA G2) ist zu nutzen.
Dieser ist für eine rechtssichere elektronische Signatur erforderlich.

KIM-Angebot der medatixx

Gemeinsam mit dem Tochterunternehmen I-Motion hat medatixx ein Angebot rund um KIM konzipiert. Die Kosten werden vollständig von der KV-Förderung abgedeckt. Dieses Angebot ist ab sofort unter i-motion.de/ti buchbar. Dabei gilt: medatixx stellt die in der Praxissoftware benötigte Fachanwendung zum Einsatz der eAU per Softwareupdate innerhalb der gesetzlichen Frist zur Verfügung. Kunden, die auf eine Praxissoftware von medatixx setzen, profitieren mehrfach: Der kommende I-Motion KIM-Dienst ist nahtlos in medatixx und x.isynet integriert und bietet deshalb hohen Anwendungskomfort. medatixx stellt das für die eAU in der Praxissoftware notwendige Modul ohne Zusatzkosten im Rahmen der Softwarepflegegebühr zur Verfügung. Dies gilt im Übrigen auch für die Fachanwendungen NFDM und eMP.*

*Voraussetzung ist ein aktualisierter E-Health-Konnektor. Für die Einrichtung und den Betrieb der Anwendungen auf dem Konnektor fallen einmalige und monatliche Kosten an. Diese werden durch Ihre Kassenärztliche Vereinigung erstattet.

Videosprechstunde

Angesichts der zahlreichen Neuinfektionen mit COVID-19 liegen bereits umfangreiche Empfehlungen zum Schutz des Praxisteams sowie einschlägiger Risikogruppen vor, etwa vom Robert-Koch-Institut (RKI) oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Darüber hinaus empfiehlt es sich, im Umgang mit Verdachtsfällen, aber auch zur routinemäßigen Betreuung chronisch Kranker und älterer Patienten, eine Videosprechstunde einzusetzen.

Aus diesem Grund haben Gesetzgeber und Spitzenverbände die Nutzung der Videosprechstunde nochmals erleichtert. Beispielsweise wurde das Anzeigeverfahren gegenüber der KV verkürzt. Gleichzeitig ist ab sofort die Identifikation von bisher unbekannten Patienten rein über den Videokontakt möglich. Die Mengenbegrenzung auf maximal 20 Prozent der Behandlungsfälle ist für das komplette zweite Quartal ausgesetzt.

Nahtlose Anbindung an die Praxissoftware

Gemeinsam mit dem KBV-zertifizierten Videosprechstunden-Anbieter Patientus bietet medatixx die Videosprechstundenlösung „x.onvid powered by Patientus“ an. Wegweisend gegenüber anderen Lösungen: x.onvid ist nahtlos an die Praxissoftware von medatixx* angebunden. Die Anlage einer Videosprechstunde und die Verknüpfung mit dem Patienten erfolgt direkt im Terminkalender der Praxissoftware. Die Terminbestätigung inklusive TAN wird automatisch und verschlüsselt per E-Mail an den Patienten gesendet. Auch der Start einer Videosprechstunde erfolgt direkt aus der Praxissoftware heraus. Damit bietet x.onvid effiziente Abläufe und hohen Anwendungskomfort im Vergleich zu anderen Videosprechstundenlösungen. Auch ist eine Nutzung im Homeoffice möglich, entscheidend für in Quarantäne befindliches medizinisches Fachpersonal.