Die Ausstellung von Zertifikaten in Zusammenhang mit Covid-19 für Geimpfte und Genesene werden niedergelassene Ärzte mit Hilfe ihrer Praxissoftware bewerkstelligen können. medatixx hat das zugehörige Softwaremodul bereits fertiggestellt und die Zulassung beim Bundesministerium für Gesundheit beantragt.

Ab spätestens 12. Juli 2021 sollen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in der Lage sein, Patientinnen und Patienten ein Zertifikat zum Nachweis der Schutzimpfung oder des Status „genesen“ in Zusammenhang mit Covid-19 auszuhändigen. Dies soll in erster Linie durch ein in der Praxissoftware implementiertes Softwaremodul mit nur wenigen Klicks möglich sein, so die Zielsetzung des Bundesministeriums für Gesundheit.

medatixx ist bereit

medatixx hat das Modul zur Erstellung von Impf- und Genesenen-Zertifikaten fertiggestellt. Die Zulassung wurde bereits beantragt. Der Rollout in allen fünf Praxissoftwarelösungen ist für die Kalenderwoche 25 im Rahmen der regulären Quartalsupdates geplant.

Jens Naumann, Geschäftsführung medatixx: „In den letzten Wochen haben wir unseren Fokus stark auf die kurzfristige Fertigstellung dieser Funktionen gelegt, um unseren über 40.000 ärztlichen Anwenderinnen und Anwendern eine Erstellung der Covid-19-Zertifikate für ihre Patientinnen und Patienten direkt aus ihrer Software zu ermöglichen. Jetzt warten wir auf die Zulassung aus Berlin.“

Zunächst wird es möglich sein, zwei verschiedene Zertifikate (Impf-Zertifikat für innerhalb oder außerhalb der Praxis Geimpfte und Genesenen-Zertifikat) komfortabel und mit wenigen Klicks in der jeweiligen Praxissoftwarelösung von medatixx zu erzeugen. Die Stamm- und Impfdaten der Patientin oder des Patienten werden automatisch übernommen. Das Zertifikat wird zusammen mit einem QR-Code ausgedruckt und kann anschließend von der Patientin oder dem Patienten bequem in einer selbstgewählten App auf dem Smartphone abgespeichert werden.

Bereits im Vorfeld des Rollouts können interessierte Ärztinnen und Ärzte die Funktionen des neuen Zertifikatemoduls kennenlernen. Auf der E-Learning-Plattform der medatixx-akademie stehen verschiedene E-Learnings zur Verfügung. Das Angebot ist auf jede Praxissoftware-lösung von medatixx zugeschnitten und wird nach und nach erweitert.

Technische Voraussetzungen

Um ein Covid-19-Zertifikat in der Praxissoftware auszustellen, muss die Arztpraxis an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein und über einen E-Health-Konnektor (PTV 3) sowie den Praxisausweis (SMC-B) verfügen. Damit sind die Authentifizierung der Arztpraxis und die Erstellung des Zertifikats in einer geschützten Umgebung gewährleistet. Die Praxen erhalten das Softwaremodul, den dazugehörigen Service und alle Informationsangebote aufgrund der Kostenübernahme durch das Bundesgesundheitsministerium ohne zusätzliche Kosten.

Die Vergütung für die Ausstellung der Zertifikate ist bereits geregelt; die zugehörigen Abrechnungsziffern 88350 bis 88353 stehen zur Verfügung. Nähere Informationen zur Vergütung stellt die zuständige Kassenärztliche Vereinigung bereit.